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Beratung und Information

Fachberatung des IDSL II: Dr. Antje Arnold 

Mail: idsl2-international@uni-koeln.de

Bei allen Fragen, wie der Auslandsaufenthalt in das Studium am IDSL II integriert werden kann (Anerkennung, Ansprechpartnerinnen, Leistungen etc.), wenden Sie sich bitte an die Fachberater*innen. 
Gleiches gilt, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit absolvieren möchten.

Grundsätzlich erfahren Sie im International Office sowie im ZfL unserer Universität, welche weltweiten Studien- und Praktikumsmöglichkeiten sowie welche passenden Stipendien es gibt.

Das Zentrum für Internationale Beziehungen der Philosophischen Fakultät (ZIB Phil) informiert über Informationsveranstaltungen, Studienmöglichkeiten im Rahmen von Fakultäts- und Universitätspartnerschaften, Auslandspraktika inkl. ERASMUS-Praktika, Fördermöglichkeiten, z.B. Auslands-BAFöG, Fulbright-Stipendien, PROMOS, Patenprogramme.

 

Anerkennung von Studienleistungen (Kurzzeitstudium!)

Es handelt sich hier nur um Anerkennungen von Studienleistungen aus dem Ausland, die im Rahmen eines Kurzzeitstudiums, wie z.B. Erasmus, erbracht worden sind und die vorab festgelegt worden sind, wie z.B. in einem Learning Agreement.

Wenn Sie solche Studienleistungen für das Fach Deutsch/Sprachliche Grundbildung am IDSL II anerkennen lassen möchten, schreiben Sie bitte an Dr.'in Antje Arnold (idsl2-internationalSpamProtectionuni-koeln.de) mit folgenden Inhalten:

1. Name, Geburtsdatum, Kölner Matrikelnummer
2. Studiengang (BA/MA/SoPäd/Grundschule/HRG)
3. Gasthochschule (ggf. Fachbereich)
4. Kölner Modul, das für die Anerkennung infrage kommt und im Learning Agreement vereinbart worden ist
5. im Anhang: Transcript of Records, ggf. weitere Bescheinigungen, aus denen die Leistungen ersichtlich werden.

 

Studienorte und Bewerbung

Studieren im Ausland: Erasmus+

Die Wahl des Studienorts und die Bewerbung hängen davon ab, ob Sie vor Ort das Fach Deutsch/Deutschdidaktik (und Ihre anderen Fächer) studieren können. Bewerben können Sie sich auch über andere Institutspartnerschaften, allerdings müssen Sie vorher mit den Fachberaternnen des jeweiligen Instituts sowie des IDSL II sprechen, ob passende Kurse angeboten und anerkannt werden können. Sie erhalten einen Mobilitätszuschuss (aktuelle Zuschüsse) und mithilfe eines Learning Agreements die Zusage, dass Ihre Leistungen anerkannt werden.

Fiktives Beispiel: Sie wollen Deutsch/Deutschdidaktik in England studieren, die Partnerschaft besteht zwischen dem Englischen Seminar in Köln und der englischen Universität. Im Vertrag steht, dass Kölner Erasmusstudierende nur Sprachkurse (Englisch), englische Sprache und Literatur und interkulturelle Studien studieren dürfen. Es kann also sein, dass es entweder kein passendes Angebot für Ihr Deutsch-Lehramtsstudium gibt oder sie nicht solche Kurse besuchen dürfen. Deshalb ist eine vorherige Beratung wichtig, damit das Auslandsstudium sinnvoll verbracht werden kann! 

Studieren außerhalb Europas:

Bitte lassen Sie sich im International Office beraten.

 

An einer Schule oder als Orientierungspraktikum außerhalb der Schule

Praktikum im Ausland

 

Fremdsprachenassistenzen (FSA)

Lehramtsstudierende können sich beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) als Fremdsprachenassistent*innen an Schulen im Ausland (ca. 6-11 Monate, 12 St/W) bewerben. Bewerbungsschluss: USA: 1. November - alle anderen Staaten: 1. Januar.

 

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